
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verbandsmanagement, Eventmanagement, Beratungen und Öffentlichkeitsarbeit
1. Anwendungsbereich und Vertragsabschluss
Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») sind die kostenpflichtigen Dienstleistungen der b2000 AG (Beratungen, Verbandsmanagement, Eventmanagement, Öffentlichkeitsarbeit).
Die Kundin bzw. der Kunde (nachfolgend «Kunde») ist vor der Beanspruchung von kostenpflichtigen Dienstleistungen auf die vorliegenden AGB aufmerksam gemacht worden. Die AGB bilden somit einen Vertragsbestandteil. Dieser Vertrag umfasst den Auftrag für die kostenpflichtigen Dienstleistungen (inkl. Gebühren) gemäss den Bestimmungen auf www.b2000.ch.
Die vorliegenden AGB sind ebenfalls auf der Website www.b2000.ch aufgeschaltet.
2. Leistungen und Rechte b2000
Die Auftragserteilung wird dem Kunden schriftlich bestätigt. Die b2000 AG erbringt die Leistungen gemäss den zur Verfügung stehenden betrieblichen Ressourcen. Dabei kann b2000 aus sachlichen Gründen die bestätigten Leistungen anpassen oder ganz darauf verzichten. Die b2000 AG wird dabei die Interessen des Kunden berücksichtigen und alle Anstrengungen unternehmen, um dem Kunden eine gleichwertige Alternative zum ursprünglichen Angebot anbieten zu können. Änderungen der Leistungen werden dem Kunden per Brief, E-Mail oder durch ein geeignetes Kommunikationsmittel mitgeteilt und treten per Empfang der Mitteilung in Kraft. Die b2000 AG kann bei wesentlichen Verletzungen von Vertragsbestimmungen jederzeit und entschädigungslos vom Vertrag zurücktreten. Weitere Massnahmen von der b2000 AG bleiben explizit vorbehalten.
3. Verantwortung und Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarte Gebühr für die in Auftrag gegebene Leistung zu bezahlen. Die Preise der Leistungen sind in einer Preisliste, im Dienstleistungsprospekt oder in der Auftragsbestätigung bezeichnet. Die b2000 AG behält sich vor, die Preise für künftige Leistungen unter Einhaltung einer angemessenen Frist anzupassen. Allfällige Preisanpassungen werden dem Kunden auf geeignetem Weg mitgeteilt.
4. Gebühren, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
a. Die Zahlungspflicht des Kunden beginnt mit der Auftragsbestätigung.
b. Die b2000 AG stellt dem Kunden mit der Auftragsbestätigung die vereinbarten Leistungen in Rechnung. Bei länger dauernden Aufträgen wird mindestens einmal monatlich oder gemäss Auftragsbestätigung Rechnung gestellt.
c. Die Rechnung ist jeweils innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
d. Bei Zahlungsverzug kann die b2000 AG nach Ansetzung einer Nachfrist von 10 Tagen zur Zahlung den laufenden Auftrag frist- und entschädigungslos auflösen.
e. Eine Abmeldung von einem vereinbarten Einzelberatungstermin kann bis 48 Stunden vorher ohne Kostenfolge vorgenommen werden. Bei kurzfristigeren Terminabsagen oder bei Nichterscheinen ohne Abmeldung wird der Aufwand für eine Termineinheit verrechnet.
f. Die Auftragserteilung für alle übrigen Dienstleistungen (z.B. Kommunikationsleitungen, Eventorganisation) sind verbindlich und die vereinbarte Entschädigung ist in jedem Fall geschuldet.
g. Im Fall von unverschuldeter Verhinderung des Kunden am vereinbarten Termin (Krankheit, Unfall etc.) kann die b2000 AG einen alternativen Termin vorschlagen.
Die b2000 AG kann eine Reduktion des geschuldeten Betrages prüfen, wenn eine rechtzeitige Abmeldung nachweisbar nicht möglich war.
5. Gewährleistung, Haftung und Vertraulichkeit
Die b2000 AG schliesst soweit gesetzlich zulässig jede Haftung für Schäden aus, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Auftragsausführung entstehen könnten.
Die b2000 AG untersteht dem Berufsgeheimnis. Inhalte und Unterlagen aus Beratungen und anderen Dienstleistungen werden nur mit schriftlicher Einwilligungserklärung weitergegeben.
6. Weitere Bestimmungen
a. Sollte eine Bestimmung des Vertrages zwischen der b2000 AG und dem Kunden unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
b. Auf Verträgen zwischen der b2000 AG und dem Kunden ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
c. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Emmen.